Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

B e k a n n t m a c h u n g

Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt

25. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
                       

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Durch die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Flexibilisierung einer Biogasanlage geschaffen werden.

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche. In Teilbereich I sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage geschaffen werden, in Teilbereich II wird die Zulässigkeit eines Gaszwischenspeichers auf dem Gelände der Kläranlage vorbereitet und in Teilbereich III wird zur Sicherung einer kontinuierlichen Wärmeversorgung die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie eines Wärmespeichers ermöglicht. Die Lage der einzelnen Teilbereiche ist den nachstehenden Kartenausschnitten zu entnehmen:

Bauleitplanung_der_Samtgemeinde_Harpstedt_25._Änderung_des_Flächennutzungsplanes.jpeg

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit

vom 12.10.2026 bis einschließlich dem 11.11.2026

öffentlich aus.

Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden

montags bis freitags vormittags                              von 08.00 bis 12.00 Uhr

montags nachmittags                                               von 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags nachmittags                                        von 14.00 bis 17.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • der Umweltbericht, (Planungsbüro instara)
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63 (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
  • Geruchstechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63 (Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH)
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62 (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
  • Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63 (Planungsbüro instara)
  • Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62 (Planungsbüro instara)
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

  • Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem

   Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:

  • Landkreis Oldenburg
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Niedersächsische Landesforsten
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
  • EWE Netz GmbH
  • Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
  • Avacon Netz GmbH
  • GASCADE Gastransport GmbH
  • Ochtumverband

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Landschaft, Klima und Luft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.

Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Zum Schutzgut Boden finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen

Wasserverbandes, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des

Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH

3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Versiegelungsgrad, Kompensationsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, Bodenentwicklung, Bodenverhältnisse, Bodenfruchtbarkeit, schutzwürdige Böden, Bodenfunktionen, Überbauungen, Auskofferungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen, Abgrabungen und Aufschüttungen von Boden und Sickerfähigkeit des Bodens.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen,  Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen, Bodenfunktionsbewertung, schutzwürdige Böden, Bodenfunktionen, Archivfunktion, Bodenverdichtung, bodenkundliche Netzdiagramme, Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Bodenbeeinträchtigung, Wiederherstellung von Bodenfunktionen, Entsiegelung, Renaturierung, Wiedervernässung, Bodenabtrag, Baugrundverhältnisse, geotechnische Erkundung, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölverträge, Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Rohstoffsicherungsgebiete, archäologische Befunde, Kampfmittelbelastung, Kriegsluftbildauswertung und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.

In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodenbehandlung und Bodenbeeinträchtigungen.


Zum Schutzgut Wasser finden sich solche

1. In dem Umweltbericht

2. In den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen

Wasserverbandes und des Ochtumverbandes

3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Überschwemmungsbereiche / -gebiet, Wasser- und Stoffretention, Oberflächengewässer, Versickerung von Niederschlagswasser, Wasserqualität, Grundwasserstufe, Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildungsrate und Regenrückhaltebecken.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Löschwasserversorgung, Niederschlagseinzugsgebiet, Gewässerunterhaltung und Oberflächenentwässerung.

In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Gewässerschutz.

Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und der Niedersächsischen

Landesforsten

3. in der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63

4. in der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62

5. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, geschützte ‚Pflanzenarten, artenschutzrechtliche Begutachtung, Verbotstatbestände, Pflanzenartenschutz, Grünland, Kompensationsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung und biologische Vielfalt.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, FFH-Gebiet, FFH-Vorprüfung, Belange des Waldes, Waldentwicklung, Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Waldflächen, Waldumwandlung und Waldersatz.

In der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Gebüsche und Kleingehölze, Grünland und durch Grasarten dominierte Bereiche sowie Acker- und Gartenbaubiotope.

In der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Einzelbäume und Baumgruppen sowie Biotoptypen.


In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeit und biologische Vielfalt.

Zum Schutzgut Fläche finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Versiegelungen, Überbauung und Kompensation.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.


Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg

3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: allgemeiner und besonderer Artenschutz, geschützte Tierarten, artenschutzrechtliche Begutachtung, Verbotstatbestände, störungstolerante Arten und Artenvielfalt.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: artenschutzrechtliche Belange, Avifauna, Fledermäuse, artenschutzrechtliche Untersuchung, FFH-Gebiet und FFH-Vorprüfung.

In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen

Wasserverbandes, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services

GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH

3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbild, Naturpark, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Kompensationsbedarf und -maßnahmen, Eingrünung, Schutzgebiete und FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.

In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeit, Schutzgebietssystem und Landschaftsschutzgebiet.

Zum Schutzgut Klima und Luft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: maritim-subkontinentales Klima, Vorbelastungen, Eingrünungsmaßnahmen, klimaschädliche Emissionen und Förderung eines positiven Kleinklimas.

Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg

3. im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63

4. im geruchstechnischen Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63

5. im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62

6. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Lärm- und Abgasemissionen, Schall- und Geruchsbelastungen, Schalltechnisches Gutachten, Schadstoffemissionen (Abgase, Staub) und optische Reize.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Immissionsschutz, Störfallverordnung und Schutzabstände.

Im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.

Im geruchstechnischen Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsemmissionen, geruchsrelevante Betriebe, Vorbelastung und Ausbreitungsrechnungen.

Im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.

In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bereitstellung von Strom und Wärme, Energiebedarfe, Lärm- und Schadstoffemissionen (Abgase, Staub) und optische Reize.

Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:

Naturdenkmale und geschützte bauliche Anlagen.

Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt zu senden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Harpstedt, den 05.10.2026



Nagel

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr

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