Bekanntmachungen
Gemeinden sind verpflichtet Satzungen, Verordnungen und Genehmigungen von Flächennutzungsplänen öffentlich bekannt zu machen. Gleiches gilt für sonstige öffentliche/ortsübliche Bekanntmachungen wie z.B. Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.
Die Form der Bekanntmachungen ist in der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinden geregelt.
Übersicht über die aktuellen Bekanntmachungen:
Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 21.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ in der Sonderbaufläche „Energieversorgung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) und eines Wärmespeichers geschaffen werden. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände des Freibades östlich der Straße „Tielingskamp“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.10.2026 bis einschließlich dem 11.11.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht, (Planungsbüro instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- schalltechnisches Gutachten (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
- Biotoptypenkartierung (instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- Artenschutzrechtliche Begutachtung (Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen)
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landkreis Oldenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesforsten
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- PLEdoc GmbH
- EWE Netz GmbH
- Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
- Avacon Netz GmbH
- GASCADE Gastransport GmbH
- Ochtumverband (Wasser- und Bodenverband)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodentyp, Bodenlandschaft, Bodenregion, Bodenverhältnisse, Versiegelungen, Bodennutzung, Abgrabung und Aufschüttung von Boden, Sickerfähigkeit des Bodens, Begrenzung von Bodenversiegelungen, natürliche Bodenentwicklung, Bodenschutz, Abgrabungen, Auffüllungen, Überbauungen, Bodenfunktionen, Wasserspeicherfähigkeit, Pufferwirkung, degenerative Bodenentwicklung, Bodeneigenschaften, Versickerungsrate und Bodenbeeinträchtigungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen, Bodenschutz, Wiederherstellung von Bodenfunktionen, geotechnische Erkundung, archäologische Funde, Kampfmittel(-belastung) und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes und des Ochtumverbandes (Wasser- und Bodenverbandes).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Überschwemmungsbereiche, Wasser- und Stoffretention, Grund- und Oberflächenwasser, Wassersättigung des Bodens, Niederschlagsmengen, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Niederschlagswasser(-beseitigung), Versickerung und Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung, Versorgungsleitungen, Niederschlagseinzugsgebiet und Oberflächenentwässerung.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Biotoptypenkartierung
3. in der artenschutzrechtlichen Begutachtung
4. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, der Niedersächsischen Landesforsten und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, FFH-Gebiet, Biotopverbund, Arten- und Biotopvielfalt, geschützte Biotope, Biotoptypenkartierung, „Rote Liste“, biologische Vielfalt, Bepflanzungen, Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Vegetation, Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Beseitigung bzw. Veränderung von Biotoptypen, Eingrünung, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzenarten, Kompensationsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen.
In der Biotoptypenkartierung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Einzelbäume und Baumgruppen sowie Biotoptypen.
In der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Biotoptypenkarte.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Untersuchung, qualifizierte Potenzialanalyse, Waldflächen, Bewirtschaftung von Waldflächen und Waldumwandlung.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete, flächensparendes Bauen, Versiegelungen, Flächeninanspruchnahme, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Flächenverbrauch, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Maßnahmen zur Innenentwicklung, Flächenbedarf, Flächeneinsparung und Kompensationsmaßnahmen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Versorgungsleitungen, Erdgastransportleitungen und Leitungsschutzanweisung.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der artenschutzrechtlichen Begutachtung
3. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Arten- und Biotopvielfalt, Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Bruthabitate, allgemeiner und besonderer Artenschutz, Tierarten, Kompensationsmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen, Avifauna, Amphibien und gehölzbrütende Arten.
In der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Potentialabschätzungen, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, geschützte Arten, artenschutzrechtliche Betrachtung, Brutvögel, Bluthänfling, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Goldammer, Kuckuck, Nachtigall, Stieglitz, Insektenfauna und artenschutzrechtliche Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Untersuchung, Avifauna, Fledermäuse und qualifizierte Potenzialanalyse.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: klimaökologische Region, Temperaturverlauf, Niederschlagsmengen, mittlere Temperatur, mittlerer Jahresniederschlag, mittlere Verdunstung, Mikroklima, Vorbelastungen und Frischluftproduktion.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Landschaftsrahmenplan, FFH-Gebiet, Landschaftsbild, Naturpark, Naturdenkmal, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete und Landschaftsplan.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Naturdenkmal, Versorgungsleitungen, Erdgastransportleitungen und Leitungsschutzanweisung.
Zum Schutzgut Sonstige Sach- und Kulturgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Naturdenkmal, archäologische Denkmalpflege und archäologische Funde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Naturdenkmal und archäologische Funde.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in dem schalltechnischen Gutachten.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Erholung, Gesundheit, Verkehrsimmissionen, Energieversorgung, Schallemissionen, Lärm- und Schadstoffemissionen (Abgase, Staub), optische Reize, Erschütterungen und Luftverunreinigungen.
In dem schalltechnischen Gutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ unberücksichtigt bleiben.
Harpstedt, den 05.10.2026
Nagel
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Flexibilisierung einer Biogasanlage geschaffen werden.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche. In Teilbereich I sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage geschaffen werden, in Teilbereich II wird die Zulässigkeit eines Gaszwischenspeichers auf dem Gelände der Kläranlage vorbereitet und in Teilbereich III wird zur Sicherung einer kontinuierlichen Wärmeversorgung die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie eines Wärmespeichers ermöglicht. Die Lage der einzelnen Teilbereiche ist den nachstehenden Kartenausschnitten zu entnehmen:

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.10.2026 bis einschließlich dem 11.11.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht, (Planungsbüro instara)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63 (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
- Geruchstechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63 (Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62 (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
- Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63 (Planungsbüro instara)
- Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62 (Planungsbüro instara)
- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landkreis Oldenburg
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesforsten
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- EWE Netz GmbH
- Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
- Avacon Netz GmbH
- GASCADE Gastransport GmbH
- Ochtumverband
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Landschaft, Klima und Luft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des
Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH
3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Versiegelungsgrad, Kompensationsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, Bodenentwicklung, Bodenverhältnisse, Bodenfruchtbarkeit, schutzwürdige Böden, Bodenfunktionen, Überbauungen, Auskofferungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen, Abgrabungen und Aufschüttungen von Boden und Sickerfähigkeit des Bodens.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen, Bodenfunktionsbewertung, schutzwürdige Böden, Bodenfunktionen, Archivfunktion, Bodenverdichtung, bodenkundliche Netzdiagramme, Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Bodenbeeinträchtigung, Wiederherstellung von Bodenfunktionen, Entsiegelung, Renaturierung, Wiedervernässung, Bodenabtrag, Baugrundverhältnisse, geotechnische Erkundung, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölverträge, Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Rohstoffsicherungsgebiete, archäologische Befunde, Kampfmittelbelastung, Kriegsluftbildauswertung und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodenbehandlung und Bodenbeeinträchtigungen.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
2. In den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes und des Ochtumverbandes
3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Überschwemmungsbereiche / -gebiet, Wasser- und Stoffretention, Oberflächengewässer, Versickerung von Niederschlagswasser, Wasserqualität, Grundwasserstufe, Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildungsrate und Regenrückhaltebecken.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Löschwasserversorgung, Niederschlagseinzugsgebiet, Gewässerunterhaltung und Oberflächenentwässerung.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Gewässerschutz.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und der Niedersächsischen
Landesforsten
3. in der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63
4. in der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62
5. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, geschützte ‚Pflanzenarten, artenschutzrechtliche Begutachtung, Verbotstatbestände, Pflanzenartenschutz, Grünland, Kompensationsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, Eingrünung und biologische Vielfalt.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, FFH-Gebiet, FFH-Vorprüfung, Belange des Waldes, Waldentwicklung, Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Waldflächen, Waldumwandlung und Waldersatz.
In der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Gebüsche und Kleingehölze, Grünland und durch Grasarten dominierte Bereiche sowie Acker- und Gartenbaubiotope.
In der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 62 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Einzelbäume und Baumgruppen sowie Biotoptypen.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeit und biologische Vielfalt.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Versiegelungen, Überbauung und Kompensation.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: allgemeiner und besonderer Artenschutz, geschützte Tierarten, artenschutzrechtliche Begutachtung, Verbotstatbestände, störungstolerante Arten und Artenvielfalt.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: artenschutzrechtliche Belange, Avifauna, Fledermäuse, artenschutzrechtliche Untersuchung, FFH-Gebiet und FFH-Vorprüfung.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services
GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH
3. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbild, Naturpark, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Kompensationsbedarf und -maßnahmen, Eingrünung, Schutzgebiete und FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Versorgungsleitungen, Leitungsschutzstreifen und Betroffenheit von Versorgungsanlagen.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeit, Schutzgebietssystem und Landschaftsschutzgebiet.
Zum Schutzgut Klima und Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: maritim-subkontinentales Klima, Vorbelastungen, Eingrünungsmaßnahmen, klimaschädliche Emissionen und Förderung eines positiven Kleinklimas.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63
4. im geruchstechnischen Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63
5. im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62
6. in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Lärm- und Abgasemissionen, Schall- und Geruchsbelastungen, Schalltechnisches Gutachten, Schadstoffemissionen (Abgase, Staub) und optische Reize.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Immissionsschutz, Störfallverordnung und Schutzabstände.
Im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.
Im geruchstechnischen Bericht zum Bebauungsplan Nr. 63 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsemmissionen, geruchsrelevante Betriebe, Vorbelastung und Ausbreitungsrechnungen.
Im schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 62 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.
In der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bereitstellung von Strom und Wärme, Energiebedarfe, Lärm- und Schadstoffemissionen (Abgase, Staub) und optische Reize.
Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Naturdenkmale und geschützte bauliche Anlagen.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Harpstedt, den 05.10.2026
Nagel
Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 21.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich des Simmerhauser Weges, nordwestlich der Ortslage von Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.10.2026 bis einschließlich dem 11.11.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht, (Planungsbüro instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- Schalltechnisches Gutachten mit Stand vom 25.03.2025 (nts Ingenieurgesellschaft)
- Schalltechnisches Gutachten mit Stand vom 25.08.2026 (nts Ingenieurgesellschaft)
- Geruchstechnischer Bericht (Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH)
- Stellungnahme zum Geruch (Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH)
- Biotoptypenkartierung (instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- Artenschutzrechtliche Begutachtung (Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen)
- Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32 (EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbB)
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landkreis Oldenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesforsten
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
- PLEdoc GmbH
- EWE Netz GmbH
- Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
- Avacon Netz GmbH
- GASCADE Gastransport GmbH
- Ochtumverband (Wasser- und Bodenverband)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodenwert, Bodentyp, Bodenlandschaft, Bodenregion, Bodenhaushalt, Bodenbearbeitung, Gefährdung und Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, Versiegelungen, Sickerfähigkeit, Bodennutzung, Abgrabung und Aufschüttung von Boden, Begrenzung von Bodenversiegelungen, Bodenentwicklung und archäologische Funde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Baugrundverhältnisse, geotechnische Erkundung und Untersuchung, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölaltverträge, archäologische Funde, Kampfmittel(-belastung) und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes und des Ochtumverbandes (Wasser- und Bodenverbandes).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Wasser- und Stoffretention, Grund- und Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Regenrückhaltebecken, Trinkwasser, Wasserspeicherfähigkeit, Pufferwirkung, Grundwasserneubildungs- und Filterfähigkeit und Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung und Oberflächenentwässerung.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Biotoptypenkartierung
3. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Niedersächsischen Landesforsten und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bepflanzungen, Biotope, Biotoptypen, Biotopverbund, Arten- und Biotopvielfalt, geschützte Biotope, Biotoptypenkartierung, „Rote Liste“, Pflanzliste, Eingrünung, biologische Vielfalt, Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Potenzialabschätzung, Kompensationsmaßnahmen und Gehölzstrukturen.
In der Biotoptypenkartierung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Gebüsche und Kleingehölze, Grünland und durch Grasarten dominierte Bereiche sowie Acker- und Gartenbaubiotope.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, Ausgleichs- und Kompensationsflächen und Waldflächen.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der Niedersächsischen Landesforsten, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der GASCADE Gastransport GmbH und der Avacon Netz GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Naturpark, Versiegelungen, Kompensationsmaßnahmen, Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Maßnahmen zur Innenentwicklung und Begrenzung von Bodenversiegelungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Rohstoffsicherungsgebiete, Versorgungsleitungen / -anlagen, Waldflächen, Kampfmittel(-belastung), Kriegsluftbildauswertung, Anlagenschutzbereiche, Erdgastransportleitungen, Fernmeldeleitungen und Leitungsschutzstreifen.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der artenschutzrechtlichen Begutachtung
3. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Potenzialabschätzung, Bruthabitat, Gehölzbrüter, Kompensationsmaßnahmen, Fledermäuse, Feldlerche und Schafstelze.
In der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Potentialabschätzungen, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, geschützte Arten, artenschutzrechtliche Betrachtung, Brutvögel, Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Goldammer, Haussperling, Kuckuck, Jagdhabitat und Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, Avifauna, Fledermäuse und artenschutzrechtliche Untersuchung.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: klimaökologische Region, Temperaturverlauf, Niederschlagsmengen, mittlere Temperatur, mittlerer Jahresniederschlag, mittlere Verdunstung, Mikroklima, klimarelevante Luftschadstoffe, Verringerung der Treibhausgasemissionen und Makroklima.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der GASCADE Gastransport GmbH und der Avacon Netz GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsbild, Naturpark, Landschaftsplan, Landschafts- und Naturschutzgebiete und Versiegelungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Landschaftspflege, Rohstoffsicherungsgebiete, Versorgungsleitungen / -anlagen, Erdgastransportleitungen, Fernmeldeleitungen und Leitungsschutzstreifen.
Zum Schutzgut Sonstige Sach- und Kulturgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: archäologische Funde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: archäologische Funde.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in dem schalltechnischen Gutachten mit Stand vom 25.03.2025
3. in dem schalltechnischen Gutachten mit Stand vom 25.08.2026
4. im geruchstechnischen Bericht
5. in der Stellungnahme zum Geruch
6. in dem Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32
7. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geräusch- und Geruchsemmissionen, Schallemissionen, Abgase, Schadstoffimmissionen, Erholung, optische Reize, Erschütterungen, Geruchsgutachten, Schallgutachten und Gewerbelärmvorbelastung.
Im schalltechnischen Gutachten mit Stand vom 25.03.2025 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.
Im schalltechnischen Gutachten mit Stand vom 25.08.2026 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schalltechnische Untersuchung, Gewerbelärmvorbelastung, Geräuschkontingentierung, Schallausbreitungsberechnungen, TA Lärm und Emissionskontingente.
Im geruchstechnischen Bericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsemmissionen, geruchsrelevante Betriebe, Vorbelastung und Ausbreitungsrechnungen.
In der Stellungnahme zum Geruch werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsimmissionen, Geruchsart und geruchsrelevante Emissionen.
In dem Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Abstandsbetrachtung nach KAS 18/32, Achtungsabstände zwischen Betriebsbereichen einer Störfallanlage und schutzwürdiger Nutzung, angemessener Sicherheitsabstand, schutzbedürftige Gebiete, Explosionsgefährdung, Auswirkungen auf benachbarte Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzes und toxische Auswirkungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Immissionsschutz, Störfallverordnung und Schutzabstände.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ unberücksichtigt bleiben.
Harpstedt, den 05.10.2026
Nagel