Neufassung der Wahlbekanntmachung
der Samtgemeinde Harpstedt zur Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Samtgemeindebürgermeisterin/eines Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Harpstedt am 13. September 2026
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 30/2026 vom 06.05.2026).
Durch die Änderungen ändert sich die Nummer 3 der Wahlbekanntmachung vom 16.04.2026 für die Einreichung von Wahlvorschlägen wie folgt:
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen einer Samtgemeindebürgermeisterin / eines Samtgemeindebürgermeister endet bereits am 69. Tag vor der Wahl, am Montag, den 06. Juli 2026, 18:00 Uhr (§ 45 d Abs. 6 NKWG).
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig einschließlich aller erforderlichen Anlagen beim Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt eingegangen sein. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 16.04.2026 unverändert.
Harpstedt, den 02.06.2026
gez. Yves Nagel
Samtgemeindewahlleiter