Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister

B e k a n n t m a c h u n g 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 „Logistiklager LIDL“

hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 den geänderten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Logistiklager LIDL“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung vorhandener gewerblicher Bauflächen geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt nördlich der Bundesautobahn A1, an der Straße „Am Gewerbegebiet“ in Groß Ippener. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

GrIPP_BP_20.png

Der geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Logistiklager LIDL“ nebst Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit

vom 17. August 2026 bis einschließlich dem 16. September 2026

öffentlich aus.

Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.

Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden

montags bis freitags vormittags                              von 08.00 bis 12.00 Uhr

montags nachmittags                                               von 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags nachmittags                                        von 14.00 bis 17.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • der Umweltbericht, (regionalplan & uvp planungsbüro peter stelzer GmbH)

  • Luftbildauswertung, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Artenschutzprüfung

  • Biotoptypenkarte

  • Verkehrsuntersuchung
  • Maßnahmenblatt Flurstück 33
  • Maßnahmenplan Flurstück 33
  • Vegetationsaufnahme Flurstück 33
  • Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem

   Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Landkreis Oldenburg
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Stadtwerke Delmenhorst GmbH
  • EWE Netz GmbH
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
  • Avacon Netz GmbH
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
  • Ochtumverband
  • Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 I BauGB

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB von folgenden Stellen:

  • Die Autobahn GmbH des Bundes
  • Avacon Netz GmbH
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie
  • EWE Netz GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Ochtumverband (Wasser- und Bodenverband)
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
  • Stadtwerke Delmenhorst GmbH
  • Landkreis Oldenburg

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.

Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Zum Schutzgut Boden finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in der Luftbildauswertung des LGLN

3. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landesamtes

für Bergbau, Energie und Geologie, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Nds. und des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie

4. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB der Avacon Netz

GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie, der EWE Netz GmbH, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV)

5. in der Biotoptypenkarte

6. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33

7. in dem Maßnahmenplan Flurstück 33

8. in der Vegetationsaufnahme Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Funktionen (Standort der natürlichen Vegetation und der Kulturpflanzen; Filter-, Puffer- und Transformationsfunktionen gegenüber zivilisationsbedingten Belastungen), Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, bodenkundliche Gegebenheiten, Bodenfruchtbarkeit, Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des natürlichen Bodenaufbaus.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Baugrundverhältnisse, Gefahrenerforschung, Luftbildauswertung, Kampfmittelbelastung und archäologische Fundstellen.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Fernmeldeleitungen, Leitungsschutzstreifen, Anlagenschutzbereiche, archäologische Fundstellen, Bodenfunde, Versorgungsleitungen, Baugrundverhältnisse, geotechnische Baugrunderkundungen / -untersuchungen, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölverträge, Rohstoffsicherungsgebiete, Kampfmittel, Kampfmittelbelastung und Kriegsluftbildauswertung.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Bodenbearbeitung.

In der Vegetationsaufnahme Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Bodentyp.

Zum Schutzgut Wasser finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landkreises

Oldenburg, der Stadtwerke Delmenhorst GmbH, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und des Ochtumverbandes

3. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB des

Ochtumverbandes, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), der Stadtwerke Delmenhorst GmbH und des Landkreises Oldenburg

4. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Einleitung von unbelastetem Oberflächenwasser in ein Gewässer, Wasserschutzgebiet, Grundwasser, Hochwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Versickerung, Regenwasserbehandlung, Regenwasserrückhaltung und Entwässerungskonzept.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Entwässerung, Wasserschutzgebiet, Grundwasserneubildung, Grundwasserverunreinigungen, Unterbindung von Schadstoffeinträgen, Oberflächenentwässerung mit Regenrückhaltebecken, Leitbild „Schwammstadt“, Schmutzwasserentsorgung, Grundstücksanschlüsse, Versorgungsdruck, Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung und Hochwassersituation.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Niederschlagseinzugsgebiet, Versickerung, Abflussspende, Regenrückhaltebecken, Überschwemmungsgebiet, wasserwirtschaftliche Restriktionen, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck, Löschwasserversorgung, Löschwasserquellen, Schmutzwasser, Wasserschutzzone, Entwässerung, Löschwasserbrunnen /-behälter und Löschwasserentnahmestellen.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Entwässerung und Überschwemmungsgebiet.

Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in der Stellungnahme aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landkreises

Oldenburg

3. in der Stellungnahme aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB des Landkreises

Oldenburg

4. in der Artenschutzprüfung

5. in der Biotoptypenkarte

6. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33

7. in dem Maßnahmenplan Flurstück 33

8. in der Vegetationsaufnahme Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, Ausgleichsmaßnahme, CEF-Maßnahme, Kompensation und Biotoptypenkartierung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: extensive Pflege von Grünflächen, Gehölz, Biotoptypenkartierung, Eingrünung, Arten- und Biotopschutz und Zusammensetzung von Hecken.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Eingriffsbilanzierung, Anpflanzfläche, Eingrünung, Kompensationsflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Monitoring, Biotoptypenkartierung, Baumschutz und Vermeidungsmaßnahmen.

In der Artenschutzprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotopausstattung, Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Grünlandextensivierung, CEF-Maßnahme, Kompensation, Monitoringberichte und Pflegenachweise.

In der Vegetationsaufnahme Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Vegetationsstruktur und Kompensationsfläche.

Zum Schutzgut Fläche finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in der Luftbildauswertung des LGLN

3. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landkreises

Oldenburg, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der EWE Netz GmbH, der Avacon Netz GmbH, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und des Ochtumverbandes.

4. in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB

5. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB der Avacon Netz

GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der EWE Netz GmbH, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) und des Landkreises Oldenburg

6. in der Biotoptypenkarte

7. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33

8. in dem Maßnahmenplan Flurstück 33

9. in der Vegetationsmaßnahme Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Regionales Raumordnungsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Flächenverbrauch, Versiegelung, Ausgleichsmaßnahme, CEF-Maßnahme, Kompensation, Wiedernutzbarkeit und Entsiegelung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Eingriffskompensation, Flächenbewertung, Biotoptypenkartierung, Landschaftsschutzgebiet, Bauverbotszone, Baubeschränkungszone, Erschließung, Versorgungsleitungen und Versorgungsinfrastruktur.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Belastung durch Wegeführung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Fernmeldeleitungen, Leitungsschutzstreifen, Anlagenschutzbereiche, Versorgungsleitungen, Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Regionale Raumplanung, Kampfmittel, Kampfmittelbelastung, Kriegsluftbildauswertung, Erschließung und Niedersächsisches Landesraumordnungsprogramm.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Grünlandextensivierung und Kompensation.

In der Vegetationsaufnahme Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Kompensationsfläche.

Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in der Stellungnahme aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landkreises

Oldenburg

3. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB des Landkreises

Oldenburg

4. in der Artenschutzprüfung

5. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Brutvogelkartierung, Fledermäuse und artenschutzrechtliche Prüfung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensation Fauna und Brutvogelkartierung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Ausgleichsfläche, CEF-Maßnahmen, Feldlerche, Kibitz, Monitoring, Vermeidungsmaßnahmen und fledermausfreundliche Beleuchtung.

In der Artenschutzprüfung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Brutvögel, betroffene Arten, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, Fledermäuse und Maßnahmen zur Vermeidung.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: CEF-Maßnahme für Kiebitz und Feldlerche, Habitatfunktion und Artenschutz.

Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Witterung, Jahresniederschläge, Jahresdurchschnittstemperatur, Vegetationszeit, Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energien, Luftqualität und Klimawandel.

Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in der Luftbildauswertung des LGLN

3. in der Biotoptypenkarte

4. in der Stellungnahme aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB des Landkreises

Oldenburg

5. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33

6. in dem Maßnahmenplan Flurstück 33

7. in der Vegetationsaufnahme Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Landschaftsrahmenplan und landschaftsgerechte Einbindung in das Landschaftsbildgefüge.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Eingrünung, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Landschaftsschutzgebiet.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Grünlandextensivierung und Kompensation.

In der Vegetationsaufnahme Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Kompensationsfläche.

Zum Schutzgut Biologische Vielfalt finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in der Biotoptypenkarte

3. in dem Maßnahmenblatt Flurstück 33

4. in dem Maßnahmenplan Flurstück 33.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme, innerartliche Vielfalt und Schutzgebiete.

In dem Maßnahmenblatt Flurstück 33 werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Grünlandextensivierung.

Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB des Landkreises

Oldenburg und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg

3. in den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB der Autobahn

GmbH des Bundes und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

4. im schalltechnischen Gutachten

5. in der Verkehrsuntersuchung.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Grenzwerte, Geruchsimmissionen Tierhaltung, schalltechnische Untersuchung, Gewerbelärmvorbelastung und Verkehrslärmsituation.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Lärmpegelbereiche und Verkehrs- und Gewerbelärmuntersuchung.

Im Rahmen der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Anbauverbotszone, Emissionen und Lärmeinwirkungen durch die Standortschießanlage.

Im schalltechnischen Gutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Gewerbe- und Verkehrslärm, Immissionsorte und Schallschutzkonzept.

In der Verkehrsuntersuchung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Verkehrsangebot, Mängelanalyse, Verkehrsnachfrage, Verkehrsqualität und Verkehrsmengen.

Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Bodenfunde.

Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt zu senden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Logistiklager LIDL“ unberücksichtigt bleiben.

Groß Ippener, den 05.08.2026

gez. Pleus

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
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