Jetzt als Wahlhelfer:in bewerben!

Das Wahlhelferehrenamt dürfen alle Bürger:innen übernehmen, die für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sind.

Welche Aufgaben kommen auf mich zu?
Betreuung einer ordnungsgemäßen Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses und Fertigung einer Wahlniederschrift.
Wie läuft der Wahltag ab?
Die Wahlzeit beträgt 08:00–18:00 Uhr. Schichtdienst ist möglich.
Aufwandsentschädigung
Alle Wahlhelfer:innen erhalten ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung.
Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie …

Europawahl
  • mind. 16 J.
  • dt./EU-Staatsangeh.
Bundestagswahl
  • mind. 18 J.
  • dt. Staatsangeh.
Landtagswahl NDS
  • mind. 18 J.
  • dt. Staatsangeh.
Kommunalwahl
  • mind. 16 J.
  • dt./EU-Staatsangeh.
Persönliche Daten
Anschrift
Kontaktdaten
Für eventuelle Rückfragen
Für den Bestätigungslink
Hinweis: Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Erst nach dem Klick auf den enthaltenen Link ist Ihre Bewerbung gültig übermittelt.
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Wir versuchen Ihren Wunsch zu berücksichtigen, können ihn aber nicht garantieren.

Sonstiges
Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen Daten werden von der Samtgemeinde Harpstedt ausschließlich zur Berufung von Wahlvorstandsmitgliedern verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Diese Anmeldung führt noch nicht zum Einsatz am Wahltag.

Datenschutzerklärung • Samtgemeinde Harpstedt • Amtsfreiheit 1 • 27243 Harpstedt

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Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
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Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr