Die Samtgemeinde Harpstedt ist bemüht, ihren offiziellen Webauftritt unter der Adresse https://www.harpstedt.de im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Webportal https://www.harpstedt.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen und Optimierungsmaßnahmen teilweise mit den Vorgaben des NBGG und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Samtgemeinde Harpstedt arbeitet kontinuierlich an der Beseitigung bestehender Barrieren. Wesentliche Verbesserungen – darunter die barrierefreie Optimierung von Formularstrecken nach modernen HTML5-Standards sowie die Bereinigung rechtlicher Pflichtverlinkungen – wurden bereits erfolgreich abgeschlossen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
- Tastaturbedienung & Schnellzugriff (Skip-Links): Ein Mechanismus zum direkten Überspringen der umfangreichen Kopf- und Menüleiste (Bypass) sowie ein verstärkter visueller Tastaturfokus in der Hauptnavigation befinden sich aktuell in der template-technischen Fertigstellung.
- Überschriftenhierarchie: In einzelnen Informationsmodulen der Randbereiche weichen die formalen Überschriftenebenen noch von der streng logischen Reihenfolge ab. Diese werden redaktionell sukzessive bereinigt.
- Grafiken und Symbolbeschreibungen: Bei einigen älteren Symbolgrafiken und Teaser-Bildern auf Unterseiten wird die Textbeschreibung derzeit in das normkonforme Alternativtext-Attribut überführt, um Screenreadern eine fehlerfreie Wiedergabe zu ermöglichen.
- PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dateien (u. a. Satzungen, Verordnungen und Formularvordrucke), die vor dem 23. September 2018 bereitgestellt wurden oder von externen Stellen stammen, sind zum Teil noch nicht vollständig nach dem Standard PDF/UA strukturiert. Sie werden bei anstehenden Neubearbeitungen schrittweise ersetzt.
- Angebote in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS): Erläuterungen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprachvideos zur Navigation und den wesentlichen Aufgaben der Samtgemeindeverwaltung befinden sich derzeit in der Konzeption und redaktionellen Vorbereitung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2026 erstellt und aktualisiert.
Die Bewertung der Konformität basiert auf einer qualifizierten Selbstbewertung im Wege eines standardisierten Experten-Audits und Re-Audits in Anlehnung an den BIK BITV-Test (EN 301 549 V3.2.1 / WCAG 2.1 & 2.2 Konformitätsstufe AA).
4. Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten oder Formularen auf harpstedt.de aufgefallen? Haben Sie Fragen oder Anregungen zur digitalen Inklusion?
Sie können uns bekannte Barrieren jederzeit unkompliziert per Post, telefonisch, per Telefax oder elektronisch per E-Mail mitteilen:
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Telefon: 04244 / 82-0
Telefax: 04244 / 82-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (alternativ: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
Internet: www.harpstedt.de
Wir werden Ihre Rückmeldung sorgfältig prüfen und uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
5. Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)
Sollten Sie auf Ihre Anfrage oder Meldung zur Barrierefreiheit innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort von der Samtgemeindeverwaltung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Land Niedersachsen wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie vollständig kostenfrei. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de